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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel Bayerischer Hof Grünbach

(Stand Februar 2013)

Anwendungsbereich

a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung mit dem Hotel Bayerischer Hof Inh. Steffen Manthey (nachfolgend: Hotel), sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachte weiteren Leistungen und Lieferungen.

b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Maßnahmen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Gast nicht Verbraucher ist.

c) Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung.

Vertragsabschluß; Verjährung

a) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

b) Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

c) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 6 Monaten ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

Leistungen, Preise

a) Das Hotel verpflichtet sich, die vom Gast gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.

b) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.

c) Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Gastes, entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung sechs Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um fünf Prozent, anheben.

d) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

e) Rechnungen des Hotels sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

f) Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Gast Mahnkosten in Höhe von € 10,- an das Hotel zu entrichten. Der Nachweis geringerer Kosten, steht dem Gast frei.

g) Das Hotel hat das Recht, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich zu vereinbaren.

h) Aufrechnungen oder Minderungen gegenüber einer Forderung des Hotels sind nur mit einer unstrittigen oder rechtskräftigen Forderung des Gastes möglich.

Rücktritt, Stornierung des Gastes

a) Ein Rücktritt des Gastes von dem geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

b) Ist zwischen dem Hotel und dem Gast eine Frist oder ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart worden, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretene Unmöglichkeit vorliegt. Ist das Rücktrittsrecht erloschen, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Rücktrittsstaffelung (gilt nicht bei Buchungen an Feiertagen, Silvester, Pfingsten, Ostern und Weihnachten sowie im Zeitraum Skisprung Weltcup Klingenthal):

  • bis 4 Wochen vor Anreise: kostenfrei
  • ab 4 und bis 2 Wochen vor Anreise: 20 % der bestätigten Logis-Leistungen
  • ab 2 Wochen und bis 48 Stunden* vor Anreise: 50 % der bestätigten Logis-Leistungen

* gilt für Anreisezeit 14 Uhr Ortszeit

Eine geleistete Anzahlung ist in jedem Fall verbindlich und wird nicht rückerstattet.

c) Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Räumen hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

d) Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und einen Pauschalabzug für ersparte Aufwendungen anzusetzen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Rücktritt des Hotels

a) Ist ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart worden, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

b) Wird eine vereinbarte oder nach Abschnitt C. g) verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist von 1 Woche nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c) Das Hotel ist auch berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung die Sicherheit, den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen Abschnitt A. b) vorliegt.

d) Sind Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen oder Vorhaben nicht genehmigt, kann das Hotel diese unterbinden oder abbrechen.

e) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels oder bei Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

f) Sollte bei einem Rücktritt nach obigem Abschnitt b) oder c) ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Gast bestehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren. Abschnitt D. d) gilt entsprechend.

Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Räume

a) Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

b) Gebuchte Räume stehen dem Gast ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Eine frühere Bereitstellung kann nicht beansprucht werden. Ist nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder der betreffende Raum vorausbezahlt worden, ist das Hotel berechtigt, gebuchte Räume nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus Abschnitt C. bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht allerdings nicht.

c) Am vereinbarten Abreisetag sind die Räume des Hotels spätestens um 11 Uhr vom Gast geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Preises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Der Gast kann jedoch nachweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Haftung

a) Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind hiervon Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie von vertragstypischen Pflichten, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

b) Das Hotel haftet dem Gast für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen: gem. § 702 BGB bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens 3.500,00 Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 Euro; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 23.800,00 Euro im Hotelsafe aufbewahrt werden. Es wird empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung gilt vorstehender Abschnitt a) entsprechend.

c) Ist dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt worden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehender Abschnitt a) gilt entsprechend. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.

d) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehender Abschnitt a) gilt entsprechend.

Schlussbestimmungen

a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Gast kann nicht einseitig Änderungen oder Ergänzungen vornehmen.

b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Firmensitz des Hotels. Das gleiche gilt, wenn der Gast die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt.